Mit Stichtag 31. Dezember 2013 wurde im gesetzlichen Pensionssystem die wohl größte Verwaltungsreform der Geschichte umgesetzt.
Sämtliche Rentenansprüche sind auf das „gesetzliche Pensionskonto“ aufgebucht worden und werden nun auch nach dieser neuen Rechtslage fortgeschrieben. Durch Onlineeinsicht, mittels Bürgerkarte auf dem Smartphone oder über die jeweiligen Sozialversicherungsträger können Sie sich jetzt transparent einen Überblick über Ihre aktuell angesammelten Rentenansprüche machen.
Was Sie allerdings eigenständig tun müssen, ist die Kindererziehungszeiten nachzumelden. Die Nachmeldung von Kindererziehungszeiten sichert Ihre Pensionsansprüche. Jede Mutter, die nach dem 1.1.1955 geboren wurde und vor dem 1.1.2005 ein Kind bekommen hat, könnte betroffen sein. Wer bis 31. Dezember 2016 seine fehlenden Versicherungsmonate nicht nachmeldet, muss mit Abstrichen bei der Pensionshöhe rechnen. Das gilt auch, wenn beispielsweise nur Schulmonate im Versicherungsverlauf fehlen.
Sie können mit einem Formular die Zeiten bei der jeweiligen Krankenkasse nachreichen oder einfach Ihren Berater/in fragen!